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FAQ

  • Wie erhalte ich Zugang zum Auto nach der Reservierung?
    Du erhältst spätestens 12h vor der Buchung eine SMS mit allen Informationen zu deiner Buchung. Darin ist der Schlüsselcode, Standort und wichtige Informationen enthalten.
  • Benötigst du mehr Kilometer als inbegriffen?
    Wir bieten bereits mehr Kilometer als die konkurrenz an. Soltest du dennoch mehr brauchen, kannst du im Reservationsformular 50, 100, 200, 400km oder 800km pro Tag mit Pauschalpakete dazukaufen. Solltest du mehr brauchen, schreibe einfach im Kommentarfeld bei der Mietanfrage ein, wie viele du mehr brauchst und wir senden dir eine Offerte.
  • Kann ich mit der Karte bezahlen?
    Nein, bei uns kann nicht mit Karte bezahlt werden. Die Miete ist erst nach Beendigung der Buchung fällig. Diese ist bar zu bezahlen oder kann mit TWINT überwiesen werden.
  • Kann ich mein Auto während der Buchung parkieren?
    Auf jeden Fall! Du kannst dein Auto auf dem Parkplatz wo der Lieferwagen steht, kostenlos stehen lassen.
  • Wann muss ich machen wenn ich einen Unfall verursache?
    Bei Unfällen und Schäden ist unverzüglich die Vermieterin unter der Nummer 078 870 97 77 zu informieren. Unfallprotokoll ausfüllen und bei Fahrzeugrückgabe dem Vermieter übergeben. Bei unklarer Verschuldung, Personenschäden, Wildschäden und Diebstahl Polizeirapport veranlassen. Standard Selbstbehalt ist CHF. 1500.00.-
  • Wass muss ich machen wenn ich eine Panne habe?
    Alle unsere Wintibusse sind beim Pannendienst TCS versichert. Bitte gleich den Pannendient anrufen und das Autokennzeichen mitteilen. Wenn Sie die Panne nicht gleich sofort beheben können schleppen Sie dich zum nächsten Garagisten. Pannen wie z.B. Reifenschäden durch Kollision mit Randsteinen oder Schlüsselverluste sind Sache des Mieters. Reparaturen über Fr. 100.- sind vom Vermieter vorgängig zu bewilligen. Gegen Quittung werden Reparaturen, ohne eigenes Verschulden, vergütet! Selbständige Reparaturen sind nicht erlaubt! Bei selbstverschuldeten Pannen (z.B. Licht brennen lassen, Lieferung des Ersatzschlüssels etc.) und im Schadensfall kann eine Umtriebspauschale bis Fr. 250.- erhoben werden.
  • Kann ich eine Reservierung kostenlos stornieren?
    Bis 24h vor dem Antritt der Reservierung, kann die Buchung kostenlos storniert werden. Andernfalls behalten wir uns vor 100% des Betrages in Rechnung zu stellen.
  • Was bedeutet Selbstbehalt?
    Ein Selbstbehalt ist der Betrag, der vom Versicherungsnehmer also Du als Mieter im Schadensfall selbst zu übernehmen ist. Dieser kann gegen Aufpreis von Standard CHF 1500 auf CHF 500 reduziert werden.
  • Wie soll ich den Transporter hinterlassen?
    In jedem Transporter ist eine Kehrschaufel. Wir bitten dich damit die Ladenfläche wieder zu reinigen und und deinen Abfall selbständig zu entsorgen. Der nächste Mieter ist dir dankbar.
  • Welche Fahrzeuge kann ich mit dem normalen Kat. B Ausweis fahren?
    Alle unsere Lieferwagen können mit dem Kat. B Ausweis gefahren werden.
  • Darf ich mit dem Mietauto in EU Länder fahren?
    In EU-Mitgliedstaaten zu fahren ist erlaubt. Dafür brauchst du jedoch unsere schriftliche Einwilligung. Bitte beachte aber die besonderen Bestimmunen für Auslandfahrten. Hier hast du die wichtigsten Länder im Überblick.
  • Gibt es besondere Bestimmungen für Auslandfahrten?
    Einzelne EU-Staaten haben unterschiedliche Gesetze bezüglich dem mitzuführendem Zubehör (z. B. Warnwesten, Feuerlöscher, Verbandskasten etc.) Als Mieter bist du verantwortlich, diese Bestimmungen zu kennen und zu erfüllen. Die wichtigsten Länder im Überblick als PDF.
  • Wie ist mein Mietfahrzeug versichert?
    Alle unsere Autos haben eine Teilkaskoversicherung. Haftpflicht und Kasko Selbstbehalt ist CHF 1500.- pro Schadenfall (diese beinhaltet Schäden an anderen Gegenständen und Fahrzeugen und am gemieteten Fahrzeug). In der Versicherung sind Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters nicht gedeckt. Bitte beachten: das Weitervermieten an Drittpersonen ist nicht gestattet. Mechanische Schäden oder Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Unterboden, Autoschlüssel, Felgen, Aufbauten die durch unvorsichtige bzw. unsachgemässe Benützung oder Nichtbeachtung der Gesamthöhe verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Gegen einen Aufpreis, kann der Selbstbehalt jedoch auf CHF 500.- pro Schadenfall reduziert werden.
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